Seit Jahren wird in Dresden über das Versammlungsgeschehen diskutiert. Hierbei stand die Dresdner Versammlungsbehörde (VB) oftmals in der Kritik. Deren Arbeit wurde bereits 2018 im Auftrag von Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) durch ein Gutachten geprüft. Im November 2020 hat die Versammlungsbehörde ein Statement „In eigener Sache“ veröffentlicht. Aus nach wie vor aktuellem Anlass möchten wir als Arbeitskreis Kritische Geographie Dresden auf diese Stellungnahme antworten.
Liebe Mitarbeiter*innen der Dresdner Versammlungsbehörde,
mit großem Interesse haben wir Ihr Schreiben „In eigener Sache“ vom November 2020 gelesen. Wir begrüßen es sehr, dass Sie bemüht sind, Ihre Arbeit und Entscheidungen hinsichtlich des Verbots oder der Bestätigung von politischen Versammlungen in Dresden transparent zu machen. Wir begreifen die Versammlungsfreiheit als ein ebenso wichtiges Gut, wie Sie es einleitend beschreiben. Deshalb wollen wir Ihre Stellungnahme gerne aufgreifen und die damit angestoßene Diskussion weiterführen.
Anhand von zehn Fragen erläutern Sie weitgehend schlüssig, warum Sie als Behörde rechte Demonstrationen und Kundgebungen „nicht einfach verbieten“ können. Stattdessen betonen Sie in der Stellungnahme, dass es Aufgabe der Zivilgesellschaft sei, „[…] die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus zu suchen und dadurch die Wirkungen rechtsextremer Versammlungen und Aufmärsche zu minimieren.“
Auch wir sehen die Zivilgesellschaft in der Verantwortung, sich Rechtsextremismus entgegen zu stellen. Der Verweis auf andere Zuständigkeiten entbindet staatliche Institutionen jedoch nicht davon, ebenfalls zum Schutz des Rechtsstaats beizutragen. Im Besonderen betrifft das die Versammlungsbehörde. Es ist unter anderem Ihre Aufgabe, Gefahren, die mit rechtsextremen Versammlungen einhergehen, in den Blick zu nehmen und weitergehend zu bewerten.